Barrierefreiheit (accessibility) ist für Internet-Angebote eine gesetzliche Verpflichtung. Deswegen muss Barrierefreiheit eine wesentliche Determinante für alle Planungen und Anwendungen im ejustice-Umfeld sein. Allerdings korrespondiert nicht jedes Realisierungsdetail mit den normativen Vorgaben. Angesichts dieser Sachlage gilt es, die Sensibilität und die Diagnosefähigkeit zu intensivieren.

Andreas Carstens

Richter am Finanzgericht

Der Dozent ist Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter und Mitglied der Fachgruppe Jura im Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

Er vertritt den DVBS e.V. im Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik (§ 5 BITV 2.0.).

Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur digitalen Barrierefreiheit.