Die Implementation des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs steht unmittelbar bevor. Die sich daraus ergebende neue Gestalt des Justizwesens ist normativ determiniert. Deswegen ist Kenntnis der einschlägigen Rechtsgrundlagen ein entscheidendes Kompetenz- und Orientierungselement.

Prof. Dr. Henning Müller

seit 2020 Direktor des Sozialgerichts Darmstadt,

von 2010 bis 2020 IT-Referent der hessischen Sozialgerichtsbarkeit und zeitweise der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit,

Honorarprofessor für Sozial- und Gesundheitsrecht der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen,

Lehrbeauftragter für Sozialrecht und Mediation der Universität Marburg,

Mit-Herausgeber des Beck-Online-Großkommentars zum Sozialgerichtsgesetz (SGG) und der Zeitschriften „Recht Digital (RDi)“ und „Fachanwalt Arbeitsrecht (FA)“, Band-Herausgeber des Juris-Praxiskommentars-Elektronischer Rechtsverkehr für das öffentliche Recht,

Autor u.a. des eJustice-Praxishandbuchs,

Betreiber eines Blogs zum elektronischen Rechtsverkehr (www.ervjustiz.de).