In der Corona-Pandemie haben elektronische Gerichtsverhandlungen besondere Bedeutung erlangt. Es zeichnet sich ein Konsens dahingehend ab, dass es eine vollständige Rückkehr zur überkommenen Form der Gerichtsverhandlung nicht geben sollte. Deswegen ist damit zu rechnen, dass hybride und möglicherweise vollständig elektronische Gerichtsverhandlungen zum Alltag bei Gericht gehören werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Agieren in diesen Szenarien nicht nur von Technik-Kompetenz abhängt, sondern zusätzlich ein „Hineinwachsen“ in diese Handlungsform auf Grund von lebendiger Erfahrung voraussetzt.

Prof. Dr. Henning Müller

seit 2020 Direktor des Sozialgerichts Darmstadt,

von 2010 bis 2020 IT-Referent der hessischen Sozialgerichtsbarkeit und zeitweise der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit,

Honorarprofessor für Sozial- und Gesundheitsrecht der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen,

Lehrbeauftragter für Sozialrecht und Mediation der Universität Marburg,

Mit-Herausgeber des Beck-Online-Großkommentars zum Sozialgerichtsgesetz (SGG) und der Zeitschriften „Recht Digital (RDi)“ und „Fachanwalt Arbeitsrecht (FA)“, Band-Herausgeber des Juris-Praxiskommentars-Elektronischer Rechtsverkehr für das öffentliche Recht,

Autor u.a. des eJustice-Praxishandbuchs,

Betreiber eines Blogs zum elektronischen Rechtsverkehr (www.ervjustiz.de).

Christian Schlicht

Christian Schlicht ist Richter am Landgericht in Köln. Ab 2019 war er stellvertretender IT-Dezernent und begleitete – seit 2021 als IT-Dezernent – u.a. die Einführung der elektronischen Akte, auch an den acht Amtsgerichten des Bezirks. Er ist Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen, die sich mit der Modernisierung und Digitalisierung der Justiz und ihrer Prozesse befassen. Derzeit ist er in einer Versicherungskammer tätig und Personaldezernent für die Proberichterinnen und -richter im Bezirk des Landgerichts Köln. Im März 2022 gründete er die digitale richterschaft (www.digitale-richterschaft.de).

Anne Wittmann

Anne Wittmann ist seit dem Jahr 2010 Mitglied der Praxisgruppe Disputes & Risk bei Osborne Clarke.

Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Prozessführung für nationale und internationale Mandanten, insbesondere mit Bezug zum Handelsrecht und Insolvenzrecht.

Anne Wittmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau sowie der University of Western Australia in Perth und ist Mitautorin verschiedener Praxishandbücher und Zeitschriftenbeiträge.