Signaturen dienen dazu, bei der elektronischen Kommunikation Rechtsverbindlichkeit zu ermöglichen. Dementsprechend werden sie an verschiedenen Stellen verlangt bzw. ermöglicht und gehören damit notwendigerweise zum Repertoire anwaltlichen Handelns. Die mittlerweile umfangreiche Kasuistik zu Fragen der korrekten Handhabung von Signaturen verdeutlicht die Notwendigkeit eines entsprechenden Lernbausteins.
Prof. Dr.-Ing. Christoph Sorge
Nach seiner Promotion in Informatik am KIT war Christoph Sorge als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei den NEC Laboratories Europe, Network Research Division, tätig. 2010 wurde er auf eine Juniorprofessor für Sicherheit in Netzwerken an der Universität Paderborn berufen. Seit 2014 ist er Professor für Rechtsinformatik an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes und kooptierter Professor für Informatik. Er ist assoziiertes Mitglied des CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit, Senior Fellow des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstags. Sein Forschungsgebiet ist die Schnittstelle von Informatik und Recht; Schwerpunkte innerhalb dieses Gebiets sind technische und rechtliche Aspekte des Datenschutzes, Legal Tech und Anwendungen Künstlicher Intelligenz.